EU-Kommission erlaubt GVO-Raps für Lebens- und Futtermittel
Ein gentechnisch veränderter Monsanto-Raps bekam aktuell die Zulassung in der EU als Lebens- und Futtermittel. Verlängert wurde gleichzeitig die Zulassung einer veränderten Sojabohne. Das ursprünglich für Ausnahmefälle installierte Genehmigungverfahren ist nun die Regel und spiegelt die Zerrissenheit der EU beim Thema Gentechnik auf dem Acker wider.
Die Europäische Kommission hat weitere gentechnisch veränderte Pflanzensorten für die Verwendung als Lebens- und Futtermittel freigegeben. Grünes Licht gab die Brüsseler Behörde für die Rapsvarietät MON 94100. Verlängert wurde zudem die Zulassung der Sojabohnensorte A5547-127. Die Kommission betont, dass beide Genehmigungen nicht den Anbau in der EU umfassen.
Laut Kommission hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) beiden Sorten attestiert, genauso sicher zu sein wie konventionelle Züchtungen. Die Genehmigungen gelten jeweils für zehn Jahre. Die Entscheidung lag bei der Kommission, nachdem zuvor weder im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (SCoPAFF) noch im Berufungsausschuss eine Mehrheit für oder gegen die Zulassung zustande kam.
Dieses Verfahren, das eigentlich für umstrittene Ausnahmefälle entwickelt wurde, ist mittlerweile die Regel und hilft den beteiligten Ländern ihr "Gesicht" als Verhinderer von Gentechnik zu wahren. Bei der Abstimmung in den für solche Verfahren vorgesehenen Ausschüssen (Komitologie-Verfahren) blockieren sich die Lager nämlich regelmäßig gegenseitig: Die für eine Entscheidung erforderliche qualifizierte Mehrheit (55 Prozent der EU-Mitgliedstaaten, die mindestens 65 Prozent der Bevölkerung repräsentieren) kommt nicht zustande – weder für noch gegen eine Zulassung. Keine Seite ist stark genug, um sich durchsetzen zu können.
In solchen Fällen ist die EU-Kommission nach den europäischen Verträgen verpflichtet, die geltenden Rechtsvorschriften zu „vollziehen“ – eine gv-Pflanze also zuzulassen, wenn sie von der EFSA als sicher begutachtet wurde. Alle 87 bisher erteilten Importzulassungen sind auf diesem eigentlich nur in Ausnahmefällen vorgesehenen Umweg erfolgt, finden also statt, und gleichzeitig können einzelne Länder ihr Abstimmungsverhalten für die heimische Wählerschaft symbolisch vor sich hertragen.
Inzwischen will die EU-Kommission es den nationalen Regierungen mit einer Reform des Ausschussverfahrens nicht mehr so leicht machen, sich aus der Verantwortung zu stehlen. Künftig soll bei der Schlussabstimmung eine einfache Mehrheit der Mitgliedstaaten ausreichen. Enthaltungen und nicht abgegebene Stimmen werden dabei nicht mitgezählt. Das Abstimmungsverhalten der Mitgliedstaaten soll veröffentlicht werden.
Laut der Webseite transgen.de haben die antragstellenden Unternehmen längst das Interessean an Europa als Markt für gv-Saatgut verloren. So bleibt den Landwirten in Spanien und Portugal, die weiter gv-Mais nutzen wollen, nur der bereits 1998 zum Anbau zugelassene MON810-Mais. Der Zugang zu weiteren und inzwischen auch besseren gv-Pflanzen ist ihnen verwehrt.